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Antidiskriminierungsbüros in Deutschland:
AGG wird begrüßt !
Unabhängige Antidiskriminierungsbüros in ganz Deutschland begrüßen
Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) kurz vor dem
Integrationsgipfel der Bundesregierung. Nicht-Diskriminierung muss das Herzstück
eines jeden „Integrationskonzeptes“ sein.
Antidiskriminierungsbüros in NRW, Berlin und Leipzig weisen anlässlich des
Integrationsgipfels der Bundesregierung am 14. Juli 2006 darauf hin, dass
Integration nicht von Chancengleichheit und wirksamen Schutz vor Diskriminierung
getrennt werden kann.
Die Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist nicht nur
ein längst überfälliger Schritt zur Bekämpfung von Rassismus, sondern auch ein
wichtiges Integrationsinstrument. Denn Integration ist mehr als nur
Spracherwerb, sie setzt immer auch die Möglichkeit gleichberechtigter Teilhabe
an der Gesellschaft voraus.
Nicht-Diskriminierung muss daher das Herzstück eines jeden
„Integrationskonzeptes“ sein, denn eine Integration ohne Gleichstellung bzw.
ohne durchsetzbare Rechte bleibt letztlich nur eine Worthülse. In diesem Sinne
sollte die Antidiskriminierungsarbeit verstanden werden als Querschnittsaufgabe
für alle wichtigen Lebensbereiche von MigrantInnen und anderen Minderheiten in
der Kommune. Eine zukunftweisende integrative Politik bedarf dabei einer
Koordination zwischen den Institutionen und Ressorts sowie einer Verzahnung von
Stadtplanung-, Bildungs-, Kultur-, Sozial-, Gesundheits-, Beschäftigungs- und
Wohnpolitik.
In der Diskussion über Integration und Nicht-Diskriminierung spielen die Städte,
die Kommunen eine zentrale Rolle. Denn die Integrationsfähigkeit einer
Gesellschaft wird wesentlich in den Stadtteilen entschieden. Daher ist die
Einrichtung unabhängiger Antidiskriminierungsstellen auf kommunaler bzw.
regionaler Ebene notwendig. Die langjährige Erfahrung in der Beratungsarbeit
zeigt, dass eine Stelle auf Bundesebene zur Unterstützung der Betroffenen und
zur Thematisierung von Diskriminierung gegenüber der
Mehrheitsgesellschaft nicht ausreichen kann.
Die Forderung nach Integration darf nicht einseitig an Menschen mit
Migrationshintergrund gerichtet werden. Die Integrationsleistungen müssen auch
von der deutschen Mehrheitsgesellschaft erbracht werden. Gleichzeitig müssen die
von MigrantInnen bereits erbrachten Integrationsleistungen endlich anerkannt
werden.
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Kontakt:
Susanne Laaroussi
AntiDiskriminierungsBüro (ADB) Köln
Tel: 0221- 5101847,
oegg@netcologne.de
Heike Fritzsche
Antidiskriminierungsbüro Leipzig
Tel: 0341- 3039492,
info@adb-sachsen.de
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Unterstützende Organisationen:
Antidiskriminierungsbüro Aachen (Pädagogisches Zentrum Aachen e.V.)
Antidiskriminierungsbüro Südwestfalen/VAKS e.V.
AntiDiskriminierungsBüro (ADB) Köln/ Öffentlichkeit gegen Gewalt (ÖgG) eV.
Anti-Rassismus Informations-Centrum/ARIC-NRW e.V.
Antidiskriminierungsbüro Leipzig
Bund gegen ethnische Diskriminierung in der Bundesrepublik Deutschland e.V. |