Logo Pressemitteilung

Die VIA-Mitgliedsgruppen "Öffentlichkeit gegen Gewalt" aus Köln und "ARIC-NRW" aus Duisburg veröffentlichten mit Unterstützung weiterer Einrichtungen aus der Antidiskriminierungsarbeit anlässlich des Integrationsgipfels folgende Pressemitteilung:

Antidiskriminierungsbüros in Deutschland:
AGG wird begrüßt !

Unabhängige Antidiskriminierungsbüros in ganz Deutschland begrüßen Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) kurz vor dem Integrationsgipfel der Bundesregierung. Nicht-Diskriminierung muss das Herzstück eines jeden „Integrationskonzeptes“ sein.

Antidiskriminierungsbüros in NRW, Berlin und Leipzig weisen anlässlich des Integrationsgipfels der Bundesregierung am 14. Juli 2006 darauf hin, dass Integration nicht von Chancengleichheit und wirksamen Schutz vor Diskriminierung getrennt werden kann.

Die Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist nicht nur ein längst überfälliger Schritt zur Bekämpfung von Rassismus, sondern auch ein wichtiges Integrationsinstrument. Denn Integration ist mehr als nur Spracherwerb, sie setzt immer auch die Möglichkeit gleichberechtigter Teilhabe an der Gesellschaft voraus.

Nicht-Diskriminierung muss daher das Herzstück eines jeden „Integrationskonzeptes“ sein, denn eine Integration ohne Gleichstellung bzw. ohne durchsetzbare Rechte bleibt letztlich nur eine Worthülse. In diesem Sinne sollte die Antidiskriminierungsarbeit verstanden werden als Querschnittsaufgabe für alle wichtigen Lebensbereiche von MigrantInnen und anderen Minderheiten in der Kommune. Eine zukunftweisende integrative Politik bedarf dabei einer Koordination zwischen den Institutionen und Ressorts sowie einer Verzahnung von Stadtplanung-, Bildungs-, Kultur-, Sozial-, Gesundheits-, Beschäftigungs- und Wohnpolitik.

In der Diskussion über Integration und Nicht-Diskriminierung spielen die Städte, die Kommunen eine zentrale Rolle. Denn die Integrationsfähigkeit einer Gesellschaft wird wesentlich in den Stadtteilen entschieden. Daher ist die Einrichtung unabhängiger Antidiskriminierungsstellen auf kommunaler bzw. regionaler Ebene notwendig. Die langjährige Erfahrung in der Beratungsarbeit zeigt, dass eine Stelle auf Bundesebene zur Unterstützung der Betroffenen und zur Thematisierung von Diskriminierung gegenüber der
Mehrheitsgesellschaft nicht ausreichen kann.

Die Forderung nach Integration darf nicht einseitig an Menschen mit Migrationshintergrund gerichtet werden. Die Integrationsleistungen müssen auch von der deutschen Mehrheitsgesellschaft erbracht werden. Gleichzeitig müssen die von MigrantInnen bereits erbrachten Integrationsleistungen endlich anerkannt werden.
 

Kontakt:
Susanne Laaroussi
AntiDiskriminierungsBüro (ADB) Köln
Tel: 0221- 5101847, oegg@netcologne.de

Heike Fritzsche
Antidiskriminierungsbüro Leipzig
Tel: 0341- 3039492,
info@adb-sachsen.de
 
Unterstützende Organisationen:
Antidiskriminierungsbüro Aachen (Pädagogisches Zentrum Aachen e.V.)
Antidiskriminierungsbüro Südwestfalen/VAKS e.V.
AntiDiskriminierungsBüro (ADB) Köln/ Öffentlichkeit gegen Gewalt (ÖgG) eV.
Anti-Rassismus Informations-Centrum/ARIC-NRW e.V.
Antidiskriminierungsbüro Leipzig
Bund gegen ethnische Diskriminierung in der Bundesrepublik Deutschland e.V.